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   BGH, 14.10.1987 - 4 StR 504/87   

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https://dejure.org/1987,2059
BGH, 14.10.1987 - 4 StR 504/87 (https://dejure.org/1987,2059)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1987 - 4 StR 504/87 (https://dejure.org/1987,2059)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1987 - 4 StR 504/87 (https://dejure.org/1987,2059)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung einer Blutalkoholkonzentration - Zugrundelegung eines falschen Abbauwertes - Begründung einer eingeschränkten Schuldfähigkeit - Bewertung der Frage der Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 14.10.1987 - 4 StR 504/87
    Das war rechtsfehlerhaft; nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hätte bei der Berechnung der Blutalkoholkonzentration aufgrund der Trinkmengen zugunsten des Angeklagten von einem stündlichen Abbauwert von 0, 1 %o ausgegangen werden müssen (BGHSt 34, 29, 32; BGH NStZ 1986, 114 Nr. 1), bei einer Rückrechnung aufgrund des Ergebnisses der Blutprobe hätte hingegen ein stündlicher Abbauwert von 0, 2 %o und ein einmaliger Sicherheitszuschlag von 0, 2 %o zugrunde gelegt werden müssen (BGH NStZ 1986, 114 Nr. 2).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 14.10.1987 - 4 StR 504/87
    Solche Erwägungen sind für die Frage, ob die Steuerungsfähigkeit - bei vorhandener Einsichtsfähigkeit - gemindert war oder gefehlt hat, nur von beschränktem Beweiswert (BGHSt 34, 22, 26 m. w. Nachw.).
  • BGH, 12.11.1985 - 4 StR 552/85

    Zugrundezulegender Abbauwertes bei der Berechnung der Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BGH, 14.10.1987 - 4 StR 504/87
    Das war rechtsfehlerhaft; nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hätte bei der Berechnung der Blutalkoholkonzentration aufgrund der Trinkmengen zugunsten des Angeklagten von einem stündlichen Abbauwert von 0, 1 %o ausgegangen werden müssen (BGHSt 34, 29, 32; BGH NStZ 1986, 114 Nr. 1), bei einer Rückrechnung aufgrund des Ergebnisses der Blutprobe hätte hingegen ein stündlicher Abbauwert von 0, 2 %o und ein einmaliger Sicherheitszuschlag von 0, 2 %o zugrunde gelegt werden müssen (BGH NStZ 1986, 114 Nr. 2).
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Soweit in Entscheidungen vereinzelt ein Resorptionsdefizit neben dem Abbauwert von 0, 1 o/oo nicht ausdrücklich erwähnt wird, beruht das darauf, daß dort lediglich der Abbauwert Gegenstand der rechtlichen Erörterung war (vgl. BGHSt 34, 29, 32; BGH NStZ 1986, 114 ; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 5).
  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 87/89

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Anordnung der Unterbringung in einer

    Es hat dabei die Blutalkoholkonzentration von etwa 2, 68 %o - die es unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung des Senats (BGH NStZ 1986, 114 Nr. 2; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 5) errechnet hat - erwogen und berücksichtigt, daß eine "Täter-Opfer-Beziehung" fehlt und "irgendwie geartete Rückschlüsse auf die Motive für das Vorgehen des Angeklagten" (UA 23) nicht möglich sind.

    Zutreffend hat der von der Strafkammer hinzugezogene Sachverständige, wie ihren Ausführungen zu entnehmen ist, "die scheinbare Sinnlosigkeit" und das "Gesamtverhalten des Angeklagten unmittelbar nach der Tat" bei der Prüfung herangezogen (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 5), ob eine "die Hemmungsfähigkeit ausschließende Alkoholintoxikation vorgelegen hat" (UA 21).

  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 616/89

    Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren

    Bei einer Rückrechnung mit Abbauwerten von 0, 2 %o pro Stunde und einem Sicherheitszuschlag von 0, 2 %o (BGH NStZ 1986, 114 Nr. 2; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 5, 8, § 21 Blutalkoholkonzentration 7, 8, 10) ergibt dies eine alkoholische Belastung von mehr als 3 %o zur Tatzeit (etwa gegen Mitternacht).
  • BGH, 18.07.1990 - 3 StR 187/90

    Schuldfähigkeit - Höchstmögliche Alkoholisierung - Tatzeit-BAK -

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  • BGH, 20.05.1999 - 4 StR 188/99

    Vorsätzlicher Vollrausch; Vorhersehbarkeit; Sich Berauschen

    Im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung (vgl. Tröndle/Fischer aa0 § 20 Rdn. 9 c m.w.N.) kommt auch der Tat als solcher Bedeutung zu (vgl. BGH NJW 1997, 471, 472; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 5; Bewußtseinsstörung 2): Der Angeklagte versetzte seinem langjährigen Bekannten und Freund einen lebensgefährlichen Messerstich, dessen tödliche Wirkung er für möglich hielt; einen verständlichen Anlaß für diese sinnlose Tat hatte er nicht.
  • BGH, 22.05.1991 - 3 StR 473/90

    Inhalt der Pflicht eines Gerichts zur Darlegung der Blutalkoholkonzentration zur

    Ein derartiger Alkoholisierungsgrad würde jedoch die Annahme von Schuldunfähigkeit nahelegen (vgl. BGHSt 34, 29, 31; BGH NStZ 1986, 114; BGHR StGB § 20 BAK 2 und 5 bis 8); selbst motorisch kontrolliertes, äußerlich geordnetes, zielstrebiges und situationsangepaßtes Verhalten schließt einen Fortfall des Hemmungsvermögens nicht ohne weiteres aus (vgl. BGHR StGB § 20 BAK 3 und 5).
  • BGH, 01.03.1991 - 3 StR 470/90

    Indizielle Bedeutung der Tatzeit-BAK

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hätte bei der Rückrechnung aufgrund des Ergebnisses der Blutprobe ein stündlicher Abbauwert von 0, 2 Promille und ein einmaliger Sicherheitszuschlag von 0, 2 Promille zugrunde gelegt werden müssen (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 5).
  • BGH, 11.11.1988 - 3 StR 478/88

    Annahme von Schuldunfähigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration über 3 Promille

    Bei der zu seinen Gunsten vorzunehmenden Rückrechnung mit einem Abbauwert von 0, 2 %o pro Stunde und einem Sicherheitszuschlag von 0, 2 %o (s. BGH NStZ 1986, 114 Nr. 2; BGHR StGB § 20 - BAK 5, StGB § 21 - BAK 4) ergäbe sich für die Tatzeit - ohne Abzug des Nachtrunks von zwei Glas Bier - eine Blutalkoholkonzentration von etwa 3, 8 %o (3,13 + 0,7 %o).
  • BGH, 18.10.1988 - 4 StR 509/88

    Bewertung des Zusammenwirkens von alkoholischer Beeinflussung und affektiver

    Auch bei einer solch hohen Blutalkoholkonzentration kann die Schuldfähigkeit erhalten geblieben sein (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 1, 2, 5), und zwar gerade bei einem Totschlagsdelikt, zu dessen Begehung im Regelfall eine besonders hohe Hemmschwelle überwunden werden muß (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9).
  • BGH, 13.05.1993 - 4 StR 170/93

    Schuldunfähigkeit bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 3,0 Promille -

    Das Erinnerungsvermögen und ein durch Alkoholgewöhnung motorisch kontrolliertes, äußerlich geordnetes, situationsangepaßtes Verhalten schließen den Fortfall des Hemmungsvermögens nicht ohne weiteres aus (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 5 und 12).
  • BGH, 12.11.1991 - 5 StR 404/91

    Ausschluss eines Vollrausches trotz alkoholbedingter Erinnerungslücken -

  • BGH, 13.05.1992 - 5 StR 181/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Schuldunfähigkeit wegen Trunkenheit -

  • BGH, 10.01.1992 - 3 StR 521/91
  • BGH, 03.04.1991 - 3 StR 412/90

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration des Angeklagten

  • BGH, 18.03.1991 - 5 StR 67/91

    Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit unter Einfluss von Alkohol

  • BGH, 25.04.1991 - 5 StR 175/91

    Unzureichende Erörterung einer möglichen Schuldunfähigkeit

  • BGH, 18.07.1990 - 2 StR 211/90

    Anforderung an die Berechnung der Blutalkoholkonzentration - Berücksichtigung von

  • BGH, 16.04.1991 - 5 StR 128/91

    Verminderte Schuldfähigkeit unter Berücksichtigung eines Nachtrunks -

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